Ulrich Vosgerau hat die AfD-Bundestagsfraktion als Prozeßbevollmächtigter in dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht über die unbeschränkte Grenzöffnung für auf dem Landweg einreisende Asylbewerber trotz der Wiedereinführung von Grenzkontrollen am 13. September 2015 (Az.: 2 BvE 1/18) vertreten.
Verschleppt das BVerfG das Verfahren?
Entscheidung des BVerfG Presseerklärung des BVerfG
Stellungnahme zur Entscheidung
„Der Bundestag wurde nie gefragt“, Interview mit Max Otte über die Entscheidung